Vor Kurzem ist die Durchführungsverordnung (EU) 2022/415 in Kraft getreten. Diese Verordnung enthält die überarbeiteten Zulassungen für mehrere organische Säuren. Für Unternehmen, die in der Tierfutterbranche Produkte mit solchen Inhaltsstoffen liefern, hat das weitreichende Folgen.

Dies sind die wichtigsten:

  • Obligatorische Angabe der Inhaltsstoffe auf dem Etikett mit Bezeichnung und enthaltener Menge
  • Obligatorischer Warnhinweis auf dem Etikett für gleichzeitige Verwendung mehrerer organischer Säuren/Salze
  • Anwendungsbeschränkungen für bestimmte Tierarten

Die genannte Verordnung beinhaltet die folgenden Übergangsmaßnahmen:

  1. Die genannten Zusatzstoffe und die diese Zusatzstoffe enthaltenden Vormischungen, die vor dem 3. Oktober 2022 gemäß den vor dem 3. April 2022 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
  2. Mischfuttermittel und Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die die im Anhang beschriebenen Zusatzstoffe enthalten und vor dem 3. April 2023 gemäß den vor dem 3. April 2022 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.
  3. Mischfuttermittel und Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die die im Anhang beschriebenen Zusatzstoffe enthalten und vor dem 3. April 2024 gemäß den vor dem 3. April 2022 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

Die verbesserte Transparenz für Endbenutzer führt dazu, dass Lieferanten beim Schutz ihres geistigen Eigentums vor neue Herausforderungen gestellt werden. Es stellt sich die Frage, wie wertvolle Mischungen aus organischen Säuren, die mit viel Mühe entwickelt worden sind, geschützt werden können, wenn alles auf der Verpackung angegeben werden muss. Und gilt die obligatorische Nennung der Inhaltsstoffe nur für Vormischungen oder auch für Endprodukte?

Das Thema wird uns sicher in Zukunft intensiv beschäftigen.

Myles van Heerden